Ein Muss für Gewerbekunden:

Die UVV-Fahrzeugkontrolle

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten Unternehmen, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf mindestens jedoch einmal im Jahr einer Prüfung auf die Betriebssicherheit zu unterziehen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Bei einer Missachtung der Vorschrift kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung unter Umständen verweigern. Wir prüfen Ihr Fahrzeug nach § 57 Abs. 1 DGUV 70

Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit

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