Ein Muss für Gewerbekunden:
Die UVV-Fahrzeugkontrolle
Die
Unfallverhütungsvorschriften
der
Berufsgenossenschaften
verpflichten
Unternehmen,
alle
gewerblich
genutzten
Fahrzeuge
bei
Bedarf
mindestens
jedoch
einmal
im
Jahr
einer
Prüfung
auf
die
Betriebssicherheit
zu
unterziehen.
Diese
Prüfung
ist
unabhängig
von
der
Hauptuntersuchung.
Bei
einer
Missachtung
der
Vorschrift
kann
die
Berufsgenossenschaft
die
Versicherungsleistung
unter
Umständen
verweigern.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug nach § 57 Abs. 1 DGUV 70
Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit